Für Unternehmen
Sparen mit Mehrwert
Unternehmen, die Aufträge an anerkannte Werkstätten vergeben, profitieren nicht nur von der Qualität und Vielfalt der angebotenen Leistungen. Firmen, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, zahlen eine Ausgleichsabgabe für den Fall, dass sie keine anerkannten Schwerbehinderten in ihrem Betrieb beschäftigen.
Die Höhe Ihrer Ausgleichsabgabe können Sie sich vom Ausgleichsabgaberechner der gdw süd (Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG) ganz einfach errechnen lassen.
Klicken Sie hierzu auf folgenden Link: https://www.ausgleichsabgaberechner.de/ausgleichsabgaberechner/ .
Indem Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten vergeben, mindern Sie die Zahlung Ihrer Ausgleichsabgabe: 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der Menschen mit Behinderung entfällt, werden auf Ihre Ausgleichsabgabe angerechnet.
Wir sind flexibel und können sowohl Groß- als auch Kleinserienproduktionen durchführen. Mit unserer Unterstützung tragen Sie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei und setzen auf soziale Verantwortung und Nachhaltigkeit.
Auf einen Blick
- Garten- und Landschaftspflege
- Wäscherei
- Montageservice
- Konfektionieren
- Faltarbeiten
- Verpackungsservice
- Metallverarbeitung
- Gemüseanbau
- Gemeinschaftsverpflegung
- Näherei
- Fertigung in großen und kleinen Stückzahlen
- 50 % Anrechnung auf Ausgleichsabgabe