Vorlesefunktion

Interne Meldestelle

Was ist das? 

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland zu ermöglichen, denn sogenannte „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligung. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. In dem Gesetz geht es vor allem darum, Hinweisgebern in Unternehmen durch die Errichtung interner und externer Meldestellen zu ermöglichen auf Missstände und Gesetzesverstöße hinzuweisen.

Außerdem sollen hinweisgebende Personen gegen Repressalien aufgrund solcher Meldungen wirksam geschützt werden.

Um diesen Vorgaben gerecht zu werden, hat die Lebenshilfe Gera e. V. eine interne Meldestelle eingerichtet.

Wer kann Hinweise, Meldungen oder Beschwerden abgeben?

 

Jeder. Das Beschwerde- und Meldeverfahren ist für jeden zugänglich. Sowohl Mitarbeitende als auch Personen und Organisationen außerhalb der Lebenshilfe Gera e. V. können hier Beschwerden und Hinweise melden.

 

Was kann ich melden?

 

Jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten. Der Verdacht kann sich entweder gegen einzelne Mitarbeitende richten oder im Zusammenhang mit einem Kunden, Kooperationspartner bzw. Lieferanten der Lebenshilfe Gera e. V. bestehen.

Bitte geben Sie nur Beschwerden oder Meldungen ab, wenn Sie von ihrer Richtigkeit überzeugt sind.

 

Habe ich verschiedene Möglichkeiten Hinweise, Meldungen oder Beschwerden abzugeben?

 

Ja. Die Lebenshilfe Gera e. V. hat verschiedene Meldewege, die Sie für Beschwerden oder Meldungen nutzen können.

Über unser Meldeportal, in dem Sie 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche Hinweise, Meldungen oder Beschwerden abgeben können (persönlich oder anonym). Sie können dies außerdem schriftlich machen – und müssen dafür nicht einmal Ihren Namen nennen, wenn Sie das nicht wollen.

 

Postanschrift Interne Meldestelle:

 

Lebenshilfe Gera e. V.
Interne Meldestelle
Otto-von-Guericke-Straße 6
07552 Gera

 

Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch die Lebenshilfe Gera e. V.. Wenn Sie sich lieber an jemanden direkt wenden wollen, sprechen Sie gerne einen unserer Mitarbeitenden an, die Führungskräfte, die Personalleitung oder die betriebliche Arbeitnehmervertretung sind für Sie da.

 

Werden alle Beschwerden und Meldungen bearbeitet?

 

Ja. Jede Beschwerde und Meldung, die uns erreicht, nehmen wir ernst. Die Meldestelle prüft, ob die Beschwerde oder Meldung genügend Informationen enthält, um eine weitere Sachaufklärung durchzuführen. Sollte die Meldestelle weitere Informationen benötigen, wird sie soweit möglich mit Ihnen in Kontakt treten.

 

Was passiert mit meiner Beschwerde oder Meldung, wenn sie geprüft wurde?

 

Es kommt darauf an: Sobald die Beschwerde oder Meldung geprüft wurde, kann die Meldestelle den Vorgang an eine andere zuständige Fachabteilung im Unternehmen zur Bearbeitung und Sachaufklärung oder an eine zuständige Behörde weiterleiten. Die Meldestelle kann die Beschwerde oder Meldung auch selbst bearbeiten. Während der Untersuchung sichtet die Meldestelle alle relevanten Dokumente, spricht mit Zeuginnen und Zeugen sowie Betroffenen und analysiert – falls notwendig – elektronische Daten.

Am Ende der Sachaufklärung werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammengefasst und an die internen Abteilungen geschickt, die diese Information benötigen.

Sofern es uns möglich und rechtlich erlaubt ist, werden wir Sie innerhalb von drei Monaten über ergriffene Maßnahmen informieren – auch, wenn die Sachaufklärung bis dahin noch nicht abgeschlossen sein sollte.

 

Gibt es Vorgaben zur Sachaufklärung?

 

Ja. Alle Tatsachenermittler müssen bestimmte Verhaltensregeln einhalten, wie zum Beispiel:

 

  • Der Meldende ist zu schützen! Weder sein Name noch Einzelheiten aus der Meldung dürfen ohne Grund weitergegeben werden.
  • Jede Sachaufklärung muss fair, objektiv ohne Vorurteile und mit Respekt ablaufen.
  • Die von der Beschwerde oder Meldung Betroffenen haben das Recht, angehört zu werden.
  • Daten und Informationen sind vertraulich zu behandeln.
  • Sobald ein Tatsachenermittler bemerkt, dass es aus persönlichen Gründen für ihn schwierig ist, die Sachaufklärung objektiv zu führen, muss er diesen Interessenkonflikt melden. Die aufklärende Abteilung wird dann den Vorgang an einen anderen Tatsachenermittler übertragen.

 

Bin ich als Meldender geschützt?

 

Ja. Die Lebenshilfe Gera e. V. toleriert keinerlei Vergeltungsmaßnahmen! Personen, die in gutem Glauben Beschwerden oder Meldungen einreichen, werden dafür nicht bestraft. Wenn Sie glauben, dass gegen Sie oder andere Personen Vergeltungsmaßnahmen ergriffen wurden oder dass Sie oder diese Personen wegen der Einreichung einer Beschwerde in irgendeiner Weise benachteiligt wurden, informieren Sie uns bitte unverzüglich über einen der Meldewege des Unternehmens (am besten über unser Meldeportal).

Wichtiger Hinweis!

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei allen Hinweisen, Meldungen oder Beschwerden zunächst die Unschuldsvermutung in Bezug auf die angezeigte Person bzw. den Vorwurf gilt.

 

Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen.

Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Meldestelle

Um eine Meldung an unsere interne Meldestelle abzusetzen, folgen Sie bitte diesem Link:

 

zur Meldestelle 

 

Wenn Sie eine Meldung an eine externe Meldestelle abgeben wollen, finden Sie hier die notwendigen Kontakte:

 

Thüringen - Mach Meldung!

 

Danke für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung!